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Wiesbadener Palliativpass sorgt für Rechtssicherheit

Ärzte Zeitung online, 12.03.2019

Wiesbadener Palliativpass sorgt für Rechtssicherheit

Unnötige Maximalversorgung bei Palliativpatienten kann rechtssicher verhindert werden, wie das Beispiel des „Wiesbadener Palliativpasses“ beweist.

Schmerz- und Palliativtag 2019

Von Thomas Meißner

FRANKFURT/MAIN. Vom Pilotprojekt zum festen Bestandteil der erweiterten Vorsorgeplanung: Der Wiesbadener Palliativpass verändere die Art und Weise, wie mit hochbetagten und Schwerstkranken umgegangen werde, sagte Dr. Thomas Nolte vom Zentrum für Ambulante Palliativversorgung (ZAPV) in Wiesbaden beim diesjährigen Schmerz- und Palliativtag in Frankfurt am Main.

Der Mediziner zog nach vier Jahren eine Zwischenbilanz nach Einführung des Passes im Jahre 2014.

Der Palliativpass wird ausschließlich chronisch schwerstkranken Menschen mit fortschreitender Krankheit ausgestellt, die keine Maximalversorgung mehr wünschen, keine Reanimation und nicht mehr ins Krankenhaus wollen.

Dies wird, neben persönlichen Angaben, Hauptdiagnosen und Bemerkungen zu Besonderheiten und Medikamenten, auf dem Pass im Format eines üblichen Reisepasses mit eindeutigen „Ja/Nein“-Kästchen zum Ankreuzen vermerkt.

Drei Unterschriften

Die Rechtsverbindlichkeit der Angaben ergebe sich aus drei Unterschriften, so Nolte, nämlich jeweils eine Unterschrift des Patienten, des Hausarztes und des Palliativarztes aus dem Palliative Care Team. „Jeder, der sich nicht daran hält, macht sich strafbar.“ Der Palliativmediziner betonte zugleich, dass der Pass nicht die Patientenverfügung ersetze, sondern lediglich ergänze.

Der Pass als verkürzte Form der Patientenverfügung befinde sich stets am Körper des Patienten. Ausgestellt werde er nur nach einem ausführlichen Beratungsgespräch. Der in diesem Gespräch erzielte und im Pass dokumentierte Konsens gilt als gerichtsfest.

Seit 2014 haben die Beteiligten 178 Palliativpässe ausgestellt, zunächst nur in Wiesbaden, inzwischen ist das Projekt auf das gesamte Versorgungsgebiet der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ausgedehnt worden, darunter sind etwa ein Dutzend Pflegeheime.

Die meisten Pässe wurden Pflegeheimbewohnern ausgestellt, etwa ein Fünftel der Patienten lebt zu Hause. Im Jahr 2018 hat nach Noltes Angaben die Ausgabefrequenz deutlich zugenommen.

Hoher Bedarf an strukturiertem Notfallmanagement

Von 137 Heimbewohnern mit Wiesbadener Palliativpass sind inzwischen 76 im Heim gestorben, von 37 Patienten, die zu Hause versorgt werden, sind elf gestorben – und zwar fast alle in ihrem gewohnten Umfeld. Im Krankenhaus waren lediglich drei Patienten gestorben.

„Das heißt, diese Patienten sind einen natürlichen Tod gestorben, ohne dass die Rettungskette in Gang gesetzt worden ist“, erklärte Nolte. Auf nichtadäquate Rettungsmittel sei verzichtet worden. „Ohne Palliativpass hätten wir das so nicht hinbekommen.“

„Das Beispiel beweist, dass ein hoher Bedarf nach einem strukturierten Notfallmanagement von geriatrischen Patienten besteht“, so Nolte weiter. Mit dem Palliativpass ließen sich Konflikte zwischen Notfall- und Palliativsituationen minimieren und ambulante SAPV-Palliativdienste könnten in die Notfallversorgung integriert werden.

Der Palliativmediziner räumte auch ein, dass die Implementierung solcher Projekte nicht einfach ist. „Das ist ein Bohren dickster Bretter.“

Ähnliche Projekte gibt es auch in anderen Regionen, etwa mit dem Göttinger Palliativnotfallbogen, dem Düsseldorfer Notfallausweis oder mit PALMA (Patienten Anweisung für lebensrettende Maßnahmen) an der Uni Mainz.

Ärzte Zeitung online, 12.03.2019





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