Patientenverfügung
Eine Patientenversorgung ist eine Vorausverfügung bei schwerer Krankheit, in guten Zeiten festgelegt. Sie regelt welche medizinische Maßnahmen (Magensonde, Beatmung, Wiederbelebung) bei schwerer Krankheit in Frage kommen, wenn der Betroffene selber durch eine Hirnfunktionsstörung (Schlaganfall, Demenz, Hirnverletzung) dazu nicht mehr in der Lage ist. Wichtig ist, dass der Verfasser nicht präzise Erkrankungen beschreibt, sondern seinen Krankheits-Zustand beschreibt, in dem er seinen Willen beachtet wissen will und die PV ihre Gültigkeit hat. Hier sind Vordrucke (im Internet) und von Institutionen wie Gesundheitsamt und Amt für Soziale Fragen, Hospizvereinen (auch mit Beratung) sehr sinnvoll, da alle Aspekte Berücksichtigung finden. Auch der Hausarzt steht dabei beratend zur Seite. Erforderlich ist die Schriftform, eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig! Wichtig ist, dass das Umfeld weiß, dass eine PV vorliegt.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person als Vertreter Ihres Willens, um an Ihrer Stelle Ihre Interessen stellvertretend durchzusetzen. Sie kann sich auf Fragen Ihrer Krankheit beschränken, aber auch alle Bereiche des Alltags umfassen. Deshalb sollte es eine Person Ihres Vertrauens sein, mit der Sie sich über Ihre Einstellungen zu einer schweren Krankheit austauschen. Außerdem ist es hilfreich, wenn Sie in einer Patientenverfügung Ihre Vorstellungen zum Ausdruck gebracht haben, damit Sie Ihr Bevollmächtigter glaubhaft vertreten kann.
Betreuungsverfügung
Kennen Sie zurzeit keine geeignete vertrauenswürdige Person, der Sie eine Vorsogevollmacht ausstellen wollen, gibt es noch die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung abzufassen. Für den möglichen Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr bilden ode verständlich äußern können, legen Sie in der Betreuungsverfügung vorab eine Person Ihres Vertrauens fest, die vom Betreuungsgricht als Ihr Betreuer ernannt werden soll.
Wiesbadener Palliativpass
Für die besondere Situation eines medizinischen Notfalles kann ein Schwerstkranker festlegen, wie er weiter versorgt werden will. Der Palliativpass kommt erst dann zur Geltung, wenn meist mehr als eine schwere Krankheit vorliegt und der Betroffene nicht mehr mit der Maxiamalmedizin (Reanimation, künstliche Beatmung , Krankenhausversorgung) behandelt werden möchte. Alternativ kann dann zur weiteren Behandlung eine Palliativversorgung eingeleitet werden. Der Hausarzt steht beratend zur Seite, um zu klären, wann ein Palliativpass in Frage kommt. Er unterschreibt ihn auch mit seinem Patient oder seinem Vorsorgebevollmächtigten gemeinsam, damit er Gültigkeit erlangt!
Ethische Entscheidung
Diese ist immer sinnvoll, wenn im Umfeld Uneinigkeit über die weitere Versorgung eines Palliativpatienten besteht. Ist eine künstliche Ernährung oder auch Flüssigkeitsgabe notwendig, welche medikamentösen und pflegerischen Maßnahmen sind sinnvoll? In diesen Fällen kann das Palliativteam hinzugezogen werden. Mit allen Beteiligten (Betroffener und/oder Vorsorgebevollmächtigter, Hausarzt, Pflegeteam, Angehörige) werden die offenen Fragen besprochen und im Konsens das weitere Vorgehen festgelegt. Dieses wird protokolliert und für alle transparent und verbindlich dokumentiert. Dies gibt Sicherheit, dass das Beste für den Betroffenen erreicht wird.